Vermietung

Ist der Treff nicht durch die Jugendarbeit selber belegt
(immer Mittwoch - Freitag), so kann er gemietet werden zum Beispiel für ein Geburtstagsfest. Bei unter 18 - Jährigen muss der Vater oder die Mutter den Vertrag mit unterschreiben. Grundsätzlich wird der Treff nur an Jugendliche bis und mit 18 Jahren vermietet. Ausnahmen bei regelmässigen Treff-Besuchenden sind möglich.

Fragt einfach die Treffleitung nach einem freien Termin.
Denke daran genug früh anzufragen!
Der Vertrag und die Miete muss bis spätestens zwei Wochen vor der Vermietung bei uns sein!

 

PDF Mietvertrag